Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle durch den Geschäftsbereich ImmoPEX erbrachten Leistungen der ixtrac AG (nachfolgend „ixtrac“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn ixtrac diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen

ixtrac erbringt durch den Geschäftsbereich ImmoPEX Leistungen zur Performance-Optimierung von Immobilien in den Bereichen Strategie, Planung, Realisation und Monitoring. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder dem Einzelvertrag.

  • Potenzialcheck: Diese Leistung dient einer ersten Orientierung. Sie basiert auf den vom Kunden gemachten Angaben und stellt keine verbindliche Fachberatung dar.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Offerte von ixtrac schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder ixtrac mit der Ausführung der Leistungen beginnt, nachdem eine mündliche Einigung erzielt wurde.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, ixtrac alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Dokumente und Pläne rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen sowie den Zugang zum Objekt zu ermöglichen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

5. Beizug von Dritten

ixtrac ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer oder Fachpartner (z.B. Installateure, Spezialplaner) beizuziehen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach den in der Offerte genannten Honoraren (Pauschal- oder Zeitaufwand). Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann ein Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr erhoben werden.

7. Termine und Fristen

Termine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich bestätigt wurden. ixtrac haftet nicht für Verzögerungen, die durch Dritte (Behörden, andere Gewerke) oder höhere Gewalt verursacht werden.

8. Haftung und Gewährleistung

  • Sorgfaltspflicht: ixtrac verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Ausführung des Auftrags gemäss dem Stand der Technik.

  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, nicht realisierte Energieeinsparungen) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag gezahlten Honorars begrenzt.

  • Analysen: Für die Richtigkeit von Analysen (z.B. Potenzialcheck), die auf unvollständigen oder unrichtigen Daten des Kunden beruhen, übernimmt ixtrac keine Haftung.

9. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Die Urheberrechte an allen von ixtrac erstellten Unterlagen (Pläne, Konzepte, Berechnungen) verbleiben bei ixtrac. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für das spezifische Projekt, für das die Unterlagen erstellt wurden. Eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung für andere Projekte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich zugänglichen Informationen über die andere Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

11. Datenschutz

Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäss der separaten Datenschutzerklärung auf www.immopex.ch/datenschutz.

12. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

  • SIA-Normen: Soweit nicht anders vereinbart, gelten ergänzend die Bestimmungen der SIA-Norm 108 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik) in der jeweils aktuellen Fassung.

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt dem ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

  • Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der ixtrac AG ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).

  • Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ixtrac AG in 6300 Zug, Schweiz. ixtrac AG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.

Stand: 1. Oktober 2025

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